Bedingungen für die Einreichung und Behandlung von Gesuchen:
- Der Stiftungsrat hält seine Sitzungen in der Regel dreimal jährlich ab. Eingabefristen siehe Rubrik „Eingabefrist“.
- Gesuche müssen einem Stiftungszweck zugeordnet werden können.
- Es werden nur elektronisch eingereichte Gesuche behandelt. Der Eingang wird automatisch per eMail bestätigt. Während der Gesuchsbearbeitung wird weder schriftlich noch mündlich kommuniziert.
- Bewilligung und Ablehnung von Gesuchen erfolgen ohne Begründung. Sie stellen kein Qualitätsurteil dar.
- Gesuche von Einzelpersonen wie auch Gesuche aus dem Ausland können mit Rücksicht auf die Stiftungsstatuten (siehe Rubrik „Zweck“) grundsätzlich nicht bewilligt werden. Der Antragssteller muss steuerbefreit sein bzw. es können nur Projekte unterstützt werden, die in der Schweiz steuerbefreit sind.
- Für die Eingabe des Gesuches ist das aufgeschaltete Gesuchsformular zu verwenden.
- Gesuche um Deckung bereits eingegangener Verpflichtungen (Schulden) werden nicht entgegengenommen.